Newsletter Juli

Wirtschaft

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Die Wirtschaft „dümpelt“ vor sich hin, so scheint es …  Wie beschrieben, liefert die Wirtschaft ein sehr gespaltenes Bild. Erfreuliche Unternehmenzahlen und -entwicklungen stehen äußerst kritischen Entwicklungen gegenüber.

 

Nachfolgend einige wichtige Wirtschaftsdaten, um sich ein eigenes Bild möglicher Entwicklungen zu machen:

  • Die Inflationsrate in Deutschland ist im Juni 2023 leicht auf 6,4 % gestiegen, während sie in den USA auf 3 % gesunken ist.
 
  • Der Leitzins der EZB liegt seit 21.06.2023 bei 4 %
 
  • Die für 2023 durchschnittlich erwartete Lohnsteigerungsrate liegt bei 5,6 %. Damit ergibt sich für Arbeitnehmer unter dem Strich ein Nettolohnverlust

Übrigens: Eine überwältigende Mehrheit nutzt die Vorteile des Inflationsausgleichsprämie.

  • Die Zahl der Erwerbstätigen mit Wohnort in Deutschland erreicht zuletzt einen Spitzenwert mit 45,73 Millionen Beschäftigten.
 
  • Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nimmt seit August 2022 kontinuierlich zu und lag zuletzt im Juni 2023 um 13,9 % höher als im Vorjahresmonat.
 
  • Das DIW-Konjunkturbarometer ist im Juni 2023 eingebrochen auf einen bedenklich niedrigen Wert von 89,5 Punkten.
 
  • Die Anzahl der Baugenehmigungen ging zuletzt im Mai 2023 gegenüber dem Vorjahresmonate um fast 26 % zurück. Das ist ein wichtiger Indikator für zukünftige Aufträge im Baugewerbe.
 
  • Die US-Geldmengenentwicklung ist in den Modus der Alarmbereitschaft übergegangen. Im April lag der Abschwung bei – 12 %. Dies ist der größte Rückgang  gegenüber dem Vorjahr seit mindestens 60 Jahren! Verlangsamung des Geldmengenwachstums gehen häufig Rezessionen voraus.
 

Steuern

Fotos Newsletter (12)

Mit dem Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Wachstum, Investition sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ sollen die Rahmenbedingungen von Unternehmen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen sowie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands verbessert werden.

Ob man sich innerhalb der Bundesregierung auf den Entwurf des Bundesfinanzministers einigen kann, bleibt abzuwarten.

Zeitlich wird ein Beschluss im Bundeskabinett am 16.08.2023 angestrebt.

 

Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenstellung wichtiger geplanter Änderungen:

  • Einführung einer gewinnunabhängigen steuerlichen Investitionsprämie für begünstigte Klimaschutzinvestitionen i. H. von 15 % der begünstigten Aufwendungen.

Das dazu erforderliche Einsparkonzept muss mit Hilfe eines Energieberaters oder eigenen Energiemanagers erstellt worden sein.

  • Die Grenze für die Sofortabschreibung Geringwertiger Wirtschaftsgüter wird von EUR 800 auf EUR 1.000 erhöht.

Die Grenze für den Sammelposten der GWG wird von EUR 1.000 auf EUR 5.000 erhöht.

Darüber hinaus kann dieser Sammelposten künftig statt bisher 5 Jahre dann auf 3 Jahre abgeschrieben werden.

  • Die Sonderabschreibung für Betriebe, die die Gewinngrenze von EUR 200.000 im Jahr vor der Investition nicht überschreiben, wird von derzeit 20 % auf künftig 50 % angehoben.

Sie kann wie bisher beliebig auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden 4 Jahren verteilt werden.

  • Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen von EUR 28 auf EUR 30 und von EUR 14 auf EUR 15

 

  • Anhebung der Abzugsgrenze für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind. von bisher EUR 35 auf künftig EUR 50

 

  • Anhebung des Freibetrags für Zuwendungen an Arbeitnehmer i. R. von Betriebsveranstaltungen von bisher EUR 110 auf künftig EUR 150Die Grenze für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (soweit nicht bereits nach anderen Vorschriften Buchführungspflichtig, insbesondere nach HGB) wird neu festgelegt:

 

    • Gesamtumsatz § 19 USTG mehr als EUR 800.000 im KJ (bisher EUR 600.000)
    • Gewinn aus Gewerbebetrieb oder L+F mehr als EUR 80.000 im WJ (bisher EUR 60.000)

 

  • Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche „Ist-Versteuerung“ (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) von bisher EUR 600.000 auf künftig EUR 800.000

 

  • Verzicht auf die Besteuerung der Soforthilfe Dezember

 

  • Einführung einer Freigrenze für Einkünfte aus V+V i. H. von EUR 1.000, bis zu der Einkünfte steuerfrei bleiben

 

  • Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von bisher EUR 600 auf künftig EUR 1.000

 

  • Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs durch die Erweiterung des Verlustrücktrags auf drei Jahre. 

    Darüber hinaus sollen die betragsmäßigen Begrenzungen des Verlustvortrags für die Jahre 2024 – 2027 wegfallen und ab dem Jahr 2028 auf EUR 10 Mio. bzw. EUR 20 Mio. für zusammenveranlagte Ehegatten erhöht werden

 

  • Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe einer USt-VA von bisher EUR 1.000 auf künftig EUR 2.000 (Betroffene müssen lediglich eine USt-Jahreserklärung abgeben)

 

  • Einführung einer verpflichtenden Verwendung einer elektronischen Rechnung ab dem 01.01.2025, wenn der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im Inland  ansässig sind.

Das spezielle Thema

Fotos Newsletter (13)

Die Bedeutung Ihres unternehmerischen Mindsets

Die Macht der Hoffnung habe ich bereits in einem früheren Newsletter anhand eines bereits im Jahre 1957 durchgeführten Experiments veranschaulicht.

Ein Phänomen, auf das man in der Praxis trifft: Erfolgreiche Unternehmer schreiben den Erfolg eher sich selbst zu und den eigenen Fähigkeiten, während weniger erfolgreiche oder insolvente Unternehmer nahezu ausschließlich äußeren Bedingungen die Schuld geben.

Was ist dran …? Fakt ist, dass Unternehmen häufig in vergleichbaren Situationen, Umfeld und Branchen völlig unterschiedliche Ergebnisse erzielen, was mehr für die persönliche Verantwortlichkeit spricht.

Bleibt die Frage: Liegt es eher an fachlichem Können, an Organisation, Struktur, Fachpersonal, Innovation, Kapital, Konzepten usw.? Gewiss, ohne diese Ressourcen, ohne Know-how, ohne Struktur usw. ist wirklicher Erfolg kaum vorstellbar.

Dennoch: Welche Rolle spielen unsere Glaubenssätze, unsere Einstellung, unsere Gedanken, unser Mindset? Ein in der Praxis völlig unterschätztes Thema! Ich habe es selbst unzählige Male erlebt: Erfolgreiche Unternehmer nehmen Ihren Erfolg geistig vorweg. Und weniger Erfolgreiche ihren Misserfolg …

Bestimmt kennen Sie das selbst: Wenn es „richtig gut läuft“, dann läuft es auch richtig gut, fast von alleine …   Wenn sich das Unternehmen in schwierigen Zeiten befindet, Aufträge fehlen, Liquidität schwindet, jagt eine schlechte Nachricht die andere.

Damit man mich nicht falsch versteht: Bloßes „positiv denken“ hilft alleine nicht. Wie bereits oben ausgeführt, müssen Fakten folgen, Veränderungen stattfinden.

Aber funktionieren Veränderungen, wenn die Gedankenwelt extrem negativ ist? Wenn Ihre Glaubenssätze Ihnen sagen, dass Sie nie Erfolg haben werden, wenn Sie in Wirklichkeit gar nicht an sich selbst glauben?

Eine Erklärung dafür könnte uns die Quantenphysik liefern: Unsere Wahrnehmung (das Bewusstsein) bringt danach die Welle (von Allem was ist) zum Kollaps, was zur Manifestation (Zustandsreduktion) führt. 

Es geht also um die Vorstellung dessen, was wir tatsächlich wollen. Schon Sokrates hat es ausgeführt: „Das Geheimnis von Veränderung besteht darin, alle Energie darauf zu konzentrieren, Neues aufzubauen, statt Altes zu bekämpfen“.

Ein richtiges unternehmerisches Mindset ist vielleicht sogar der Schlüssel für den Erfolg, jedenfalls ein extrem wichtiger.

Auch wenn es die schwierigste Aufgabe ist: Wagen Sie sich an das Thema ran. Sie werden sehen: Nichts ist gewinnbringender!!

Und nicht vergessen: Es darf Spaß machen 😊